Donnerstag, 09. Juni 2016

Übernahme der Fahrkosten - Antrag erstmals online möglich

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Der Rhein-Pfalz-Kreis übernimmt gemäß § 69 Schulgesetz (SchulG) und § 33 Privatschulgesetz sowie der Schülerbeförderungs-Satzung die notwendigen Fahrkosten für die Beförderung zur Schule.

Die entsprechenden Anträge können ab sofort auch online gestellt werden, die Möglichkeit der bisherigen „Papier-Antragstellung“ bleibt aber erhalten.

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