Die wichtigsten Punkte sind:
- Im Fall einer symptomlosen Coronainfektion sind sowohl Schülerinnen und Schüler als auch Lehrkräfte unter Beachtung der Maskenpflicht weiter zum Schulbesuch verpflichtet.
- Umgang mit Erkältungssymptomen:
- Kinder ohne Fieber mit nur leichten Symptomen und gutem Allgemeinzustand kön-nen die Schule weiter besuchen. Zum Wohl des Kindes empfiehlt es sich im Einzelfall dennoch, dem Kind einen Tag Ruhe zur Erholung zuhause zu ermöglichen.
- Wenn Kinder und Jugendliche unter stärkeren Symptomen leiden, insbesondere Atemwegs- und/oder Grippesymptome (z.B. Fieber, trockener Husten, Geruchs- oder Geschmacksverlust oder auch Gelenk- und Muskelschmerzen) oder sich die zunächst nur leichten Symptome verstärken, entscheiden die Eltern über die Notwendigkeit einer ärztlichen Beratung. Die Schule sollte erst dann wieder besucht werden, wenn die Symptome abgeklungen sind und der Allgemeinzustand wieder gut ist. Zur Rückkehr in die Einrichtung ist kein ärztliches Attest notwendig.