Für den Antrag gilt:
Beurlaubungen bis zu drei Tagen erfolgen durch den/die Klassenlehrer/in. Über längere Beurlaubungen entscheidet die Schulleiterin, ebenso über Beurlaubungen unmittelbar vor/nach den Ferien.
Bitte beachten Sie, dass der Antrag gemäß unserer Hausordnung spätestens eine Woche im Voraus eingereicht werden muss.